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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 01. Jänner 2009

Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Klienten und Designplanet - Siegfried Gugl gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von Designplanet - Siegfried Gugl ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Alle Preisangaben sind Netto-Angaben und in Euro (€) gehalten, ohne 20% Umsatzsteuer.

Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Designplanet - Siegfried Gugl für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ab einem Auftragsvolumen von € 2.000,- werden 50 % der Vertragssumme als Vorschuß in Rechnung gestellt (erst nach Zahlungseingang werden die gewünschten Arbeiten begonnen), die restlichen 50 % werden bei Auftragsfertigstellung verrechnet. Alle Leistungen von Designplanet - Siegfried Gugl, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Designplanet - Siegfried Gugl. Alle von Designplanet - Siegfried Gugl erwachsenen Barauslagen sind vom Klienten zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Designplanet - Siegfried Gugl sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Designplanet - Siegfried Gugl den Klienten auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Klienten genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Designplanet - Siegfried Gugl die für die bestmögliche Auftragsrealisierung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Terminverzögerung durch den Auftraggeber wird der anfallende Mehraufwand verrechnet.
Eine Leistung durch Designplanet – Siegfried Gugl kann in einem vor der Auftragsbestätigung festgelegten Pauschalbetrag abgegolten werden. Wenn kein Pauschalbetrag vereinbart wurde, wird der aktuell gültige Stundensatz berechnet. Alle Leistungen werden in Viertelstunden abgerechnet. D.h. wenn zum Beispiel eine Korrektur 7 (sieben) Minuten dauerte, wird eine volle Viertelstunde verrechnet.

Produktionsüberwachung, Abwicklungsarbeiten
Für das Einholen von Angeboten, die Abwicklung und Überwachung der Vervielfältigung grafischer Werke sowie das Überwachen eventueller Monagearbeiten berechnen wir pauschal 20 % des Auftragswertes.

Urheberschutz und Eigentumsrecht
Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.

Der Grafik-Designer ist zur Anbringung seines Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum sein Name unter „Grafik-Design“ zu nennen, dies gilt auch bei Corporate-
Design-Arbeiten mit der Bezeichnung „Corporate Design“ für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Arbeit. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern der Urheber der Anmeldeberechtigte.


Nutzungsrechte
Der Grafik-Designer räumt dem Auftraggeber in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dem Grafik-Designer ist es aber gestattet, seine Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich, räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung des Grafik-Designers. Dieser darf seine Zustimmung zur Nutzung nicht verweigern, wenn er dadurch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstieße. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht dem Grafik-Designer ein Auskunftsanspruch zu. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet.


Kennzeichnung, Eigenwerbung, Urhebernennung
Die Signierung ist ein Rechtsanspruch des Urhebers und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht weggelassen, verhindert oder entfernt werden. Designplanet - Siegfried Gugl hat das Recht, ihren Firmennamen, Firmentext oder Betriebsnummer nach Maßgabe des entsprechenden Raumes und ohne das Druckbild zu stören, auf ihren Erzeugnissen anzubringen, ohne daß dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.


Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Kreativleistungen von Designplanet - Siegfried Gugl sind vom Klienten zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechzeitiger Freigabe gelten sie als vom Klienten genehmigt. Der Klient wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Designplanet - Siegfried Gugl-Leistungen überprüfen lassen. Designplanet - Siegfried Gugl veranlaßt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Klienten; die damit verbundenen Kosten hat der Klient zu tragen. Designplanet – Siegfried Gugl übernimmt, wenn nicht vorher mit dem Auftraggeber vereinbart, keine Verantwortung über in Drucksachen auftretende Rechtschreibfehler.

Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung; soweit noch technische Einzelheiten zu klären sind, beginnen sie mit dem Tage unserer Bestätigung der letzten notwendigen technischen Angaben. Bei Verzug mit einer vereinbarten Zahlung verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Ebenso berechtigen uns unvorhergesehene und unverschuldete Hindernisse zu einer angemessenen Fristverlängerung, ohne daß dem Besteller (Käufer) Ansprüche irgendwelcher Art daraus erwachsen. Dazu gehören alle Fälle höherer Gewalt, wie kriegerische Ereignisse, Brandschäden, Streik, Aussperrung, Verzollungsverzug, Transportverzögerung und -schäden usw. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten bzw. angemessen verlängerten Frist unsere Lieferstelle verläßt oder dort versandbereit war und nur aus einer von uns nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde. Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu. Wir sind zu Teillieferungen und zur gesonderten Berechnung von Teillieferungen berechtigt. Eine Annullierung der Bestellung wegen Überschreitung der Lieferzeit ist nicht zulässig.


Schweigepflicht
Designplanet - Siegfried Gugl und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Designplanet - Siegfried Gugl schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

Sonstiges
Diese Lieferbedingungen gelten auch bei Abweichungen gegenüber Bestellscheinen und anderen Formularen, insbesondere gegenüber den Einkaufsbedingungen des Käufers als genehmigt, sofern nicht binnen drei Tagen ab Eingang unserer Auftragsbestätigung eine schriftliche Berufung auf gegenteilige Vereinbarung erfolgt.
Für die Stornierung eines bereits von uns bestätigten Auftrages sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten in voller Höhe, jedoch mindestens 80 % des Auftragswertes zu verlangen. mit diesen Kosten erwirbt der Klient an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

An erteilte Aufträge ist der Auftraggeber gebunden, sie werden aber für uns erst durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen Bestandteil unserer Geschäftsabschlüsse, sie gelten auch für etwaige Nach- oder Ersatzlieferungen. Jede Änderung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Zustimmung. Andere Vereinbarungen sind ungültig. Zur Verfügung gestellte Druckunterlagen (Fotos, Filme, Disketten usw.) werden von uns maximal drei Monate aufbewahrt, danach können diese nur mehr vom Auftraggeber zurückgefordert werden, wenn die Druckunterlagen noch nicht vernichtet worden sind.


Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Falls der Auftrag nicht erteilt wird, sind sie auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Weiters behalten wir uns sämtliche Urheberrechte vor. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und an Designplanet - Siegfried Gugl mit der Erklärung „druckfrei“ oder „produktionsfrei“ zu übergeben. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schrifllichen Bestätigung. Für Fehler am Probedruck, die nach Druckfreigabe vom Auftraggeber beanstandet werden, kann Designplanet – Siegfried Gugl nicht verantwortlich gemacht werden. Abweichungen zwischen Probedruck und Auflagendruck, welche auf die Drucktechnik zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden.

Gefahrenübergang
Der Transport von unserer Betriebsstätte bis zum Bestimmungsort erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder Fracht- und Montagekosten im Verkaufspreis enthalten sind. Wenn der Versand aus einer nicht von uns zu vertretenden Ursache verzögert wird, gehen die Gefahr und eventuelle zusätzliche Lagerkosten schon mit der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über. Für Expreß- und Luftfrachtsendungen werden entsprechende Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Einer Verpflichtung zur billigsten Beförderungsart unterliegen wir nicht, Teillieferungen sind zulässig.

Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge, welche vom Auftraggeber/Besteller eigenmächtig von der gelegten Rechnung abgezogen werden, werden inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro nachgefordert. Bei Anforderung von Ersatzfakturen für Adressenänderungen etc. gilt das ursprüngliche Fakturendatum. Die
Zahlungen haben, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich andere Bedingungen festgelegt sind, an uns zu erfolgen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit, Designplanet - Siegfried Gugl die Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über der jeweils gültigen Bankrate sowie die Mahn- und außergerichtlichen Inkassospesen zu ersetzen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers (Käufers) zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Auftraggeber (Käufer) die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und sie in Verfügungsgewalt zu nehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung der mit dem Auftrag verbundenen Kosten und USt bleiben die Leistungen Eigentum von Designplanet - Siegfried Gugl.


Gewährleistung und Schadenersatz
Die Prüfung der Ware hat unverzüglich durch den Käufer nach Übernahme der Ware zu erfolgen, Mängelrügen sind schriftlich unverzüglich nach der Prüfung an Designplanet - Siegfried Gugl anzuzeigen. Mängel eines Teiles einer Lieferung können nicht zur Rückweisung der ganzen Lieferung führen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Designplanet - Siegfried Gugl beruhen. Lieferung und Transport von Druckwerken, Werbemitteln, Druckunterlagen oder Halbprodukten an den Auftraggeber oder an weiterverarbeitende Betriebe oder Verlage erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das Recht zur Bestimmung des Transportunternehmens hat der Auftraggeber. Macht er davon nicht in schriftlicher Form Gebrauch, geht das Bestimmungsrecht auf Designplanet - Siegfried Gugl über. Für zur Gänze oder teilweise drucktechnisch hergestellte Werbemittel sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 20 % gegen Berechnung anzuerkennen.


Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von Designplanet - Siegfried Gugl vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Klient verantwortlich. Insbesondere wird der Klient eine von uns vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Designplanet - Siegfried Gugl für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Klienten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Designplanet - Siegfried Gugl nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Klienten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, daß wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme Designplanet - Siegfried Gugl selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Designplanet - Siegfried Gugl schad- und klaglos. Der Kunde hat Designplanet - Siegfried Gugl somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Kunde stellt Designplanet - Siegfried Gugl von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn Designplanet - Siegfried Gugl auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Designplanet - Siegfried Gugl ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der PR-Maßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte Designplanet - Siegfried Gugl daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Klienten und Designplanet - Siegfried Gugl und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- u. Nachwirkungen ist ausschließlich österr. Recht anzuwenden.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Designplanet - Siegfried Gugl, 8490 Bad Radkersburg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Designplanet - Siegfried Gugl und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Designplanet - Siegfried Gugl unabhängig vom Streitwert als örtlich und sachlich zuständige Gericht in Bad Radkersburg vereinbart. Designplanet - Siegfried Gugl ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Klienten zuständiges Gericht anzurufen. Im Weiteren gelten die empfohlenen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Bundeswirtschaftskammer.

+43 (0)681 1044 5199

 

 

 

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